Wo steht PS im Fahrzeugschein?

wo steht ps im fahrzeugschein

Inhaltsverzeichnis

Der Fahrzeugschein, auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil 1, enthält zahlreiche wichtige Informationen über ein Fahrzeug, einschließlich der technischen Daten wie der PS. Die Angabe der PS ist jedoch nicht direkt im Fahrzeugschein zu finden. Um die PS des Fahrzeugs herauszufinden, muss man die Nennleistung in Kilowatt (kW) unter P.2 auf der dritten Seite oder hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 suchen. Im alten Fahrzeugschein war die kW-Angabe bei Nummer 7 zu finden. Um die PS umzurechnen, multipliziert man einfach die kW-Zahl mit 1,36.

Der Fahrzeugschein enthält jedoch nicht nur Informationen zur PS, sondern auch weitere wichtige Daten wie den Hubraum, das Leergewicht und die Erstzulassung des Fahrzeugs. Es ist wichtig, den Fahrzeugschein immer im Original im Auto mitzuführen und nicht als Kopie. Sollte der Fahrzeugschein verloren gehen, muss er bei der zuständigen Kfz-Behörde oder dem Verkehrsamt neu beantragt werden.

Wo findet man die Angabe der PS im Fahrzeugschein?

Die Angabe der PS ist nicht direkt im Fahrzeugschein zu finden, sondern wird in Kilowatt (kW) angegeben. Um die PS herauszufinden, muss man die kW-Zahl mit 1,36 multiplizieren.

Im Fahrzeugschein, der offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bekannt ist, findet man die Nennleistung in Kilowatt (kW) unter P.2 auf der dritten Seite oder hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Im alten Fahrzeugschein stand die kW-Angabe bei Nummer 7.

Wenn Sie die Nennleistung in kW gefunden haben, können Sie diese ganz einfach in PS umrechnen. Dazu multiplizieren Sie die kW-Zahl mit dem Faktor 1,36. Zum Beispiel: Wenn die Nennleistung 80 kW beträgt, entspricht dies 108,8 PS.

Kilowatt (kW) PS
50 kW 68 PS
75 kW 102 PS
100 kW 136 PS

Im Fahrzeugschein finden Sie auch weitere wichtige Informationen über Ihr Fahrzeug, wie den Hubraum, das Leergewicht und die Erstzulassung. Es ist wichtig, den originalen Fahrzeugschein immer im Auto mitzuführen und nicht als Kopie. Sollte der Fahrzeugschein verloren gehen, muss er bei der zuständigen Kfz-Behörde oder dem Verkehrsamt neu beantragt werden.

Die Nennleistung in Kilowatt (kW) unter P.2

Die Nennleistung des Fahrzeugs wird in Kilowatt (kW) unter der Rubrik P.2 auf der dritten Seite oder hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben. In dieser Rubrik finden Sie die genaue Angabe der Leistung Ihres Fahrzeugs in Kilowatt (kW). Die Nennleistung gibt die maximale Leistung an, die das Fahrzeug unter normalen Bedingungen erreichen kann. Es handelt sich dabei um die Leistung, die der Motor kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erbringen kann.

Um die Nennleistung in Kilowatt (kW) zu finden, müssen Sie Ihren Fahrzeugschein aufschlagen und zur dritten Seite oder nach hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 blättern. Dort finden Sie die Rubrik P.2, unter der die Nennleistung in Kilowatt (kW) angegeben ist. Im alten Fahrzeugschein war die kW-Angabe bei Nummer 7 zu finden. Die Nennleistung wird in Kilowatt (kW) angegeben, da diese Einheit international anerkannt ist und Fahrzeuge aus verschiedenen Ländern miteinander verglichen werden können.

Die Angabe der Nennleistung in Kilowatt (kW) ist wichtig, um die Motorleistung eines Fahrzeugs zu verstehen und zu vergleichen. Wenn Sie die Nennleistung in PS wissen möchten, können Sie die kW-Zahl mit dem Faktor 1,36 multiplizieren. Dadurch erhalten Sie eine gute Näherung der Leistung in Pferdestärken (PS). Diese Umrechnung ist nützlich, um die Leistungsfähigkeit Ihres Fahrzeugs besser einschätzen zu können.

Rubrik Nennleistung in Kilowatt (kW) Nennleistung in Pferdestärken (PS)
P.2 75 kW 102 PS
P.2 110 kW 150 PS
P.2 160 kW 218 PS

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nennleistung in Kilowatt (kW) die tatsächliche Leistung des Motors angibt, während die angegebene Pferdestärkenzahl eine Näherung ist. Die genaue Leistung Ihres Fahrzeugs kann je nach Zustand des Motors, Wartung und anderen Faktoren variieren.

Umrechnung in PS

Um die PS des Fahrzeugs zu ermitteln, kann man die kW-Zahl mit 1,36 multiplizieren. Diese Umrechnung ermöglicht es, die Leistung des Fahrzeugs in PS zu bestimmen, was gerade bei älteren Fahrzeugen noch eine häufig verwendete Kennzahl ist.

Der Fahrzeugschein enthält zwar keine direkte Angabe in PS, aber unter P.2 auf der dritten Seite oder hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 findet man die Nennleistung in Kilowatt (kW). Diese Angabe kann als Ausgangspunkt für die Umrechnung verwendet werden.

Beispiel: Hat ein Fahrzeug eine Nennleistung von 80 kW, lässt sich die PS-Zahl berechnen, indem man 80 kW mit 1,36 multipliziert. Das Ergebnis beträgt 108,8 PS. Diese Umrechnung ist besonders nützlich, um einen Vergleich zur PS-Angabe anderer Fahrzeuge herzustellen oder um die Leistungsfähigkeit des eigenen Fahrzeugs besser einschätzen zu können.

Beispielrechnungen:

Nennleistung (kW) PS-Zahl
50 kW 68 PS
100 kW 136 PS
150 kW 204 PS

Es ist wichtig, die korrekte Umrechnungsformel zu verwenden, um genaue Ergebnisse zu erzielen. Beachten Sie jedoch, dass die Umrechnung von kW in PS nur eine Näherung ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise der Effizienz des Motors oder dem Getriebetyp. Dennoch ist die Umrechnung eine einfache Möglichkeit, die Leistung eines Fahrzeugs zu verstehen und zu vergleichen.

Weitere Informationen im Fahrzeugschein

Neben der Angabe der PS sind im Fahrzeugschein auch weitere Informationen wie Hubraum, Leergewicht und Erstzulassung des Fahrzeugs enthalten. Dieser offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bekannte Fahrzeugschein ist eine wichtige Quelle technischer Daten und persönlicher Informationen des Fahrzeughalters.

Der Hubraum eines Fahrzeugs gibt das Volumen des Verbrennungsmotors an und kann im Fahrzeugschein unter P.3 zu finden sein. Es wird in Kubikzentimetern (cm³) angegeben und ist ein entscheidender Faktor für die Leistung eines Fahrzeugs.

Das Leergewicht, welches in Kilogramm (kg) angegeben wird, steht oft unter P.7 im Fahrzeugschein. Es gibt Auskunft über das Gewicht des Fahrzeugs ohne Insassen, Ladung und Kraftstoff. Das Leergewicht spielt eine Rolle bei der Berechnung der Fahrzeugsteuer und kann auch Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch haben.

Die Erstzulassung eines Fahrzeugs gibt den Zeitpunkt an, zu dem das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde. Es ist ein wichtiges Datum, das bei der Wertermittlung eines Fahrzeugs eine Rolle spielt und im Fahrzeugschein unter P.4 zu finden ist.

Information Position im Fahrzeugschein
PS Nicht direkt im Fahrzeugschein zu finden, stattdessen Nennleistung in Kilowatt (kW) unter P.2 auf der dritten Seite oder hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Hubraum P.3
Leergewicht P.7
Erstzulassung P.4

Es ist wichtig, den Fahrzeugschein immer im Original im Auto mitzuführen und nicht als Kopie. Im Falle eines Verlusts muss er bei der zuständigen Kfz-Behörde/Verkehrsamt neu beantragt werden, um weiterhin alle erforderlichen Informationen zur Hand zu haben.

Wichtigkeit und Verlust des Fahrzeugscheins

Der Fahrzeugschein sollte immer im Original im Auto mitgeführt werden und nicht als Kopie. Falls der Fahrzeugschein verloren geht, muss er bei der zuständigen Kfz-Behörde oder dem Verkehrsamt neu beantragt werden.

Der Fahrzeugschein ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über Ihr Fahrzeug enthält und als offizielle Zulassungsbescheinigung Teil 1 bekannt ist. Er enthält persönliche Daten des Fahrzeughalters, wie Name und Adresse, sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Darüber hinaus enthält er auch technische Informationen wie den Hubraum, das Leergewicht und die Erstzulassung.

Es ist von großer Bedeutung, den Fahrzeugschein stets im Original mitzuführen. Eine Kopie oder ein Duplikat ist nicht ausreichend. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Originals muss der Fahrzeugschein umgehend bei der zuständigen Kfz-Behörde oder dem Verkehrsamt neu beantragt werden. Dies ist wichtig, um möglichen Missbrauch zu verhindern und den rechtmäßigen Fahrzeughalter zu identifizieren.

Bei einem Verlust des Fahrzeugscheins sollten Sie sich umgehend an die zuständige Kfz-Behörde oder das Verkehrsamt wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens. In der Regel müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Unterlagen wie Ihren Personalausweis und ggf. den Fahrzeugbrief vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, den Sie sorgfältig aufbewahren sollten.

FAQ

Q: Wo steht PS im Fahrzeugschein?

A: Die Angabe der PS ist nicht direkt im Fahrzeugschein zu finden. Stattdessen kann man die Nennleistung in Kilowatt (kW) unter P.2 auf der dritten Seite oder hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden. Im alten Fahrzeugschein steht die kW-Angabe bei Nummer 7.

Q: Wo findet man die Angabe der PS im Fahrzeugschein?

A: Die Angabe der PS kann durch Multiplizieren der kW-Zahl mit 1,36 ermittelt werden.

Q: Die Nennleistung in Kilowatt (kW) unter P.2

A: Die Nennleistung in Kilowatt (kW) kann auf der dritten Seite oder hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gefunden werden.

Q: Umrechnung in PS

A: Um die PS des Fahrzeugs herauszufinden, kann man die kW-Zahl mit 1,36 multiplizieren.

Q: Weitere Informationen im Fahrzeugschein

A: Weitere Informationen im Fahrzeugschein sind der Hubraum, das Leergewicht und die Erstzulassung des Fahrzeugs.

Q: Wichtigkeit und Verlust des Fahrzeugscheins

A: Der Fahrzeugschein sollte immer im Original im Auto mitgeführt werden und nicht als Kopie. Wenn der Fahrzeugschein verloren geht, muss er bei der zuständigen Kfz-Behörde/Verkehrsamt neu beantragt werden.

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Sebastian Zartner

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